UEFA-Erklärung: Atletico Madrid hat bei der UEFA einen Antrag bezüglich des Vorfalls gestellt, der zur Annullierung des Strafstoßes von Julian Alvarez im Champions-League-Spiel gegen Real Madrid führte. Obwohl die Berührung minimal war, berührte der Spieler den Ball vor dem Schuss mit dem Standbein, wie die Videowiedergabe bestätigt. Nach der geltenden Regel (Spielregeln, Absatz 14.1) war der VAR verpflichtet, den Schiedsrichter zu informieren und darauf hinzuweisen, dass das Tor annulliert werden sollte. Die UEFA wird mit der FIFA und dem IFAB diskutieren, ob diese Regel in Fällen, in denen die doppelte Berührung eindeutig unbeabsichtigt war, überarbeitet werden sollte.

Schlussfolgerung:

Die UEFA bestätigte die Korrektheit der VAR-Entscheidung, ist aber bereit, mögliche Regeländerungen zu diskutieren, wenn die doppelte Berührung unbeabsichtigt war.

erstellt am 14.03.2025 - 13:04 Uhr